Der EuGH (Europäischer Gerichgshof) hat im Juni mit Beschluss entschieden, dass Facebook Fanseiten-Betreiber für eventuelle Datenschutz Versstöße mithaften sollen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden ist diesbezüglich am 05.09.2018 zusammengekommen und hat entsprechende Konsequenzen angekündigt. So seien Facebook Fanseiten nach Art. 26 DSGVO derzeit nicht rechtskonform möglich.
Es ist zwingend vorgesehen, dass die gemeinsam agierenden Parteien, eine Vereinbarung darüber schließen. Eine solche Vereinbarung wurde den Facebook Fanseiten Betreibern bisher nicht angeboten. Grund für die Feststellung haben vor Allem Facebooks Insights veranlasst. Denn dort kann das Nutzungsverhalten der Benutzer analysiert und ausgewertet werden. Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung bedarf eine solche Handlung zumindest einen Hinweis bzw. der Aufforderung an den Nutzer.
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Musst Du Deine Facebook Fanseite jetzt löschen?
Nein, natürlich nicht! Facebook verdient mit seinen Facebook Fanseiten jede Menge Geld. Viele Unternehmen betreiben solche Seiten und schalten auch regelmäßig Werbung für diese. Facebook würde sich ins Fleisch schneiden, der Vereinbarung nicht nachzukommen. Das Unternehmen hatte bereits im Juni angekündigt, eine Regelung zu schaffen. Gut 3 Monate nach der Entscheidung ist allerdings nicht viel passiert. Die Datenschutz Behörden mussten daher nun reagieren.
Facebook hat außerdem in E-Mails an einige Fanpage Betreiber mitgeteilt, dass sich die Grundlage der Entscheidung des EuGH seit 2011 geändert habe und daher ein Handeln nicht notwendig mache. Der Grund wegen dem der EuGH so entschieden hat, existiere laut Facebook nicht mehr. Derzeit stehen die Fanseiten Betreiber etwas im Regen und wissen nicht wirklich was zu tun ist.
Zwar sind grundsätzlich Bußgelder gegen Fanseiten Betreiber möglich, aber in der Praxis eher nicht zu erwarten. Das zumindest sagt Allfacebook.de, der Experte für Facebook. Wahrscheinlicher wäre, dass die Datenschutz Behörden auf die Betreiber von Fanseiten zugehen und um Mitteilung konkreter Vorgehensweisen bitten. Würden bei den auftauchenden Fragen keine konkreten Antworten erteilt werden können, könnte dies Bußgelder nach sich ziehen, weil die Datenschutzgrundverordnung eine Regelung vorsehe. Das Nachrichtenportal N-TV hat mittlerweile auf seiner Homepage verkündet, dass Facebook reagieren will und den Betreibern von Facebook Fanseiten eine Vereinbarung vorlegen will.
Facebook will im Interesse der Fanseiten Betreiber handeln
Rechtsanwalt Dr. Schwenke hat bereits gestern auf das aktuell sehr große Thema einen Artikel auf seiner Webseite veröffentlicht: Wird Facebook legal? – Anleitung für Seitenbetreiber zum „Page Controller Addendum“. Dabei gibt Dr. Schwenke an, dass Facebook zumindest die primäre Verantwortung übernehmen will. Denn die Auskunftspflichten sollen durch Facebook wahrgenommen werden. Wer eine Facebook Fanseite betreibt ist allerdings ebenso in der Pflicht. Als Seitenbetreiber musst Du künftig selbst eine Rechtsgrundlage festlegen für die Datenerhebung. Solltest Du als Facebook Fanseiten Betreiber Anfragen zum Datenschutz erhalten, bist Du verpflichtet diese sofort an Facebook weiterzuleiten. Dafür hat Facebook Dir ein entsprechendes Kontaktformular zur Verfügung gestellt.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
Für Unternehmen die eine Facebook Fanseite betreiben gilt irische Recht. Facebook hat als Gerichtsstandord Irland festgelegt. Aus diesem Grund kommen dann irische Aufsichtsbehörden zum Einsatz. Außerdem kann es selbstverständlich zu Updates der Vereinbarung kommen. Über solche wird Facebook aber in den AGBs hinweisen müssen, das geht nicht einseitig. Solltest Du mit den AGBs nicht einverstanden sein, kommst Du allerdings um das Löschen der Facebook Fanseite nicht herum.
Facebook hat bereits angekündigt sich um die Datenschutzhinweise für Fanseiten zu kümmern und diese zur Verfügung zu stellen. Du könntest jetzt also zum Entschluss kommen, dass eine eigene Erklärung nicht notwendig ist. Auf der anderen Seite habe ich weiter oben ja beschrieben, dass Seitenbetreiber eine eigene Rechtsgrundlage haben. Laut Rechtsanwalt Dr. Schwenke kann daher auch eine eigene Informationspflicht angenommen werden. Aus eigenem Interesse solltest Du Dich daher darum bemühen auf Facebook eine Datenschutzerklärung zu verlinken. Achte außerdem darauf, dass die Datenschutz Deines Blogs auch einen Passus zu Facebook beinhaltet.
Facebook Fanseiten und der Datenschutz
Man könnte aktuell meinen, dass Datenschutz unsere Gesellschaft in den Bann gezogen hat. Von allen Seiten wird man mit Datenschutzerklärungen zugeschüttet. Die Behörden versuchen die Rechte des Einzelnen zu schützen. Das trägt leider aber auch zu einem erhöhtem Arbeitsaufwand – insbesondere für kleinere Unternehmen und Privatpersonen – bei. Das Facebook nun endlich reagiert und die primären Pflichten übernimmt zeigt aber meiner Meinung nach deutlich, dass dem Unternehmen etwas an den Fanseiten liegt. Schließlich verdient Facebook nicht unwesentlich viel Geld mit Werbung für Fanseiten.
Wer sich an einige Grundregeln hält, kann seine Fanseite auf Facebook legal betreiben. Bitte beachte aber, dass Anfragen von Nutzern unbedingt zeitnah an Facebook weitergeleitet werden müssen. Es gibt in der Datenschutzgrundverordnung Fristen zur Beantwortung solcher Fragen.