Bezahlter Artikel: Enthält Werbelinks
Ein Werbebanner hier, ein gesponserter Beitrag dort. Im hochgeladenen Video gibt es dann noch eine Produktplatzierung. Kleinigkeiten, die am Ende jedoch dazu führen, dass man am Monatsende einen nicht zu unterschätzenden Betrag verdient.
Was nämlich bei der Mehrheit als Hobby begonnen hat, entwickelte sich zu einem lukrativen Job. Denn heute kann man das Internet sehr wohl auch als Möglichkeit sehen, um Geld zu verdienen.
Doch worauf ist zu achten, wenn man im Internet Geld verdient? Schlussendlich müssen auch diese Einkünfte versteuert werden.
Zu glauben, dass man als YouTuber oder Blogger keine Einnahmen versteuern müsste, wäre fatal und würde am Ende dafür sorgen, dass innerhalb von wenigen Wochen die Mitarbeiter der zuständigen Finanzbehörde vor der Türe stehen.
Inhaltsverzeichnis
Nicht auf die Ausgaben vergessen
Wichtig ist, dass man sich von Anfang an klar ist, dass man Einkünfte, die man über Instagram oder YouTube erzielt, natürlich als Einnahmen versteuern muss. Ist man unsicher oder hat eventuell Angst, einen Fehler zu begehen, so ist es ratsam, einen Steuerberater zu kontaktieren. Wichtig ist, dass man alle Einnahmen dokumentiert sowie auch alle Ausgaben festhält, die mit der Tätigkeit in Verbindung stehen.
Betreibt man etwa einen YouTube-Kanal, so kann man das für benötigte Equipment steuerlich geltend machen – aber auch die Stromkosten sowie, sofern man dafür ein eigenes Büro eingerichtet hat, etwaige Mietkosten anführen.
Besonders interessant mag das für Blogger sein. Wer einen Reiseblog hat, der kann sogar seine Flugtickets wie Unterkünfte geltend machen. Jedoch muss man hier ganz klar belegen, dass diese Ausgaben tatsächlich in Verbindung mit dem Job stehen.
Muss der Gewinn im Online Casino ebenfalls versteuert werden?
Ist der Gewinn, der im Online Casino erzielt wird, ebenfalls zu versteuern? Nein. Wer Black Jack spielt und Glück hat, der darf den Gewinn behalten. Hier gibt es keine Einschränkungen.
Anders hingegen, wenn man sich für Sportwetten begeistert. Hier ist eine Steuer von 5 Prozent zu bezahlen. Diese wird automatisch vom Gewinn abgezogen.
Worauf zu achten ist, wenn man mit Bitcoin und Co. spekuliert
Wer über Bitcoin Superstar mit Kryptowährungen handelt oder über einen bestimmten Marktplatz Bitcoins oder Coins einer anderen digitalen Währung erworben hat, der sollte ebenfalls einen Blick auf das Thema der Besteuerung werfen. Denn bei Kryptowährungen gelten abermals spezielle Bestimmungen, die unbedingt berücksichtigt werden müssen.
Hier steht die Dokumentation an oberster Stelle. Das heißt, es muss nachvollziehbar sein, wann zu welchem Preis Coins einer digitalen Währung gekauft wurden. In weiterer Folge geht es auch darum, zu welchem Preis und vor allem wann es zum Verkauf gekommen ist. Denn wer mit Kryptowährungen handelt, der wird sicher schon von der Spekulationsfrist bzw. Haltedauer gehört haben.
In diesem Fall muss man die Coins ein Jahr behalten, um sodann einen steuerfreien Gewinn erzielen zu können. Das heißt: Coins, die man mehr als zwölf Monate in seinem digitalen Portemonnaie hält, spielen für das Finanzamt keine Rolle. Ausnahme: Mit den Coins wurden Zinsen erzielt – hier steigt nicht nur die Haltedauer auf zehn Jahre, sondern ist auch auf den Zinsertrag die Abgeltungssteuer zu entrichten.
Werden die Coins innerhalb der Haltedauer veräußert, so geht es um die Frage, wie hoch der dadurch entstandene Gewinn ausgefallen ist. Bis 600 Euro spielt der Gewinn keine Rolle. So hoch ist nämlich die Freigrenze für alle Veräußerungsgewinne. Übersteigt der Verkauf die Grenze, so ist der gesamte Betrag zu versteuern. Das ist auch der Unterschied zum Freibetrag. Bei einem Freibetrag müsste nur jene Summe angegeben werden, die über der 600 Euro-Grenze liegt.
Im Zweifel: Experten kontaktieren
Wer im Internet Geld verdient, der sollte sich unbedingt mit dem Thema Steuern befassen. Vor allem dann, wenn es um nicht alltägliche Bereiche geht – so beispielsweise um Kryptowährungen.
Möchte man im Bereich der Kryptowährungen professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater, so ist im Vorfeld zu klären, ob sich dieser mit der Materie der digitalen Währungen auskennt. Nicht jeder Steuerberater ist kryptoaffin.