Die Anzahl von Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland steigt stetig an. Es handelt sich jedoch nicht nur um Vollzeitbeschäftigungen. Sich nebenberuflich selbstständig machen zu können, ziehen viele Deutsche ebenso in Betracht, um ihr Grundeinkommen aufzustocken. Laut einer Studie ist die Zahl der Nebenjobs grundsätzlich ohnehin gestiegen.
Im Jahr 2017 waren es noch 2,7 Millionen Menschen die nebenberuflich tätig waren / einem Zweitjob nachgingen, weil das Haupteinkommen nicht ausreicht. Nebenberuflich selbstständig machen sich ebenso viele Blogger und arbeiten im Rahmen eines Kleingewerbes.
Heute möchte ich Dir aufzeigen, wie Du Dich nebenberuflich selbstständig machen kannst und worauf Du achten musst.
Inhaltsverzeichnis
Wie Du Dich Nebenberuflich selbstständig machen kannst
Sich Nebenberuflich selbstständig machen zu wollen ist in Deutschland kein seltenes Vorhaben. Viele Menschen wollen das Risiko einer Selbstständigkeit nicht vollumfänglich eingehen. Indem Du Dich nebenberuflich selbständig machst, kannst Du theoretisch reinschnuppern wie es so ist und ob die Idee für das Gewerbe überhaupt funktioniert.
Es wäre dann leichter auf Vollzeit umzusteigen, wenn es sich wirtschaftlich rechnet. Insofern Dein Geschäftsmodell jedoch nicht erfolgreich ist, bist Du ein wesentlich geringes Risiko eingegangen und kannst Dich notfalls auf Deinen Hauptberuf konzentrieren.
ACHTUNG: Nebenberuflich selbstständig machen ist nicht dasselbe wie ein Minijob, wie die Minijob Zentrale im Internet informiert.
Was ist ein Nebenberuf – Welche Grenzen sieht der Gesetzgeber um sich nebenberuflich selbstständig machen zu können?
Die Bundesregierung hat keine klaren Richtlinien für einen Nebenjob, denn in Deutschland gilt das Recht zur freien Berufswahl. Dennoch gibt es einige Regeln, die Du beachten solltest.
Ein Nebenjob darf zum Beispiel nicht mehr Einkommen als der Hauptberuf einbringen. Daneben darf die Arbeitszeit der Nebentätigkeit 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit im Vollerwerb nicht überschreiten. Wenn Du also einen 40 Stunden Hauptberuf hast, darfst Du etwa 13 Stunden pro Woche nebenberuflich tätig sein.
Wenn Du diese Wochenarbeitszeit überschreitest, dann hat dürftest Du es schwer haben Dich nebenberuflich selbstständig machen zu können, da Dein Gewerbe bereits den Charakter einer Vollzeitbeschäftigung hat.
Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn Du mindestens einen Arbeitnehmer (mindestens) geringfügig beschäftigst (Insgesamt 450 Euro Entgelt). Das heißt wenn Du eine Vollzeitkraft einstellst oder merhrere geringfügige Arbeitnehmer die insgesamt 450 Euro im Monat kosten.
Was sind die Vorteile wenn Du nebenberuflich selbstständig bist?
In erster Linie kannst Du Dein eigener Herr sein wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen kannst. Denn Du hast keinen Vorgesetzten oder Chef.
Das bedeutet wiederum, dass Du Deine Arbeitszeiten – je nach Branche und Auftragsdeadline – frei bestimmen kannst. Eine freiwählbare Arbeitszeit hat jedoch auch gewisse Nachteile. Du musst aufpassen nicht in einen Modus zu fallen, wo Du Dir sagst, dass kann ich auch Morgen noch machen.
Es ist wichtig geregelte Arbeitszeiten zu haben und diese auch einzuhalten, um die zu erledigenden Arbeiten auch zu schaffen.
Ein weiterer Vorteil sich nebenberuflich selbstständig zu machen: Du kannst Dir bereits einen Kundenstamm erarbeiten, den Du im Falle einer Vollexistenz mitnehmen kannst. Du kannst wie ich oben bereits geschrieben habe prüfen, ob die Selbstständigkeit etwas für Dich ist und gehst solange ein geringeres Risiko ein. Und Du verdienst neben Deinem Beruf noch etwas Geld.
Musst Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht Deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, dass Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Diese Ausnahmen liegen vor, wenn
- Du Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst
- Du vernachlässigst Deine Pflichten in Deinem Hauptberuf aufgrund dessen dass Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst
- Du nutzt Deinen Erholungsurlaub aus Deinem Job für die Nebentätigkeit und kannst Dich daher nicht erholen
- Du bist krankgeschrieben und arbeitest in dieser Zeit als nebenberuflicher Selbstständiger
Daneben musst Du beachten, dass einige Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel integriert haben. Es kann auch sein, dass es eine solche Klausel in Deinem Tarifvertrag gibt.
Prüfe daher eventuell auch diesen. Bei Beamten gab es bis zuletzt eine Genehmigungspflicht des Arbeitgebers. Diese ist allerdings inzwischen gelockert worden, Du müsstest wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst, nur noch angezeigen, welcher Tätigkeit Du nachgehst.
Der Arbeitgeber von Beamten kann in Ausnahmefällen die Ausübung des Nebenberufes untersagen. Hierzu müsste ein berechtigtes Interesse vorliegen, zum Beispiel wenn es den Arbeitgeber in ein schlechtes Licht rückt oder Korruption möglich macht.
Im Übrigen dürfen Beamten je nach Besoldungsgruppe nur eine bestimmte Summe X dazu verdienen. Es gibt hierzu ebenso Ausnahmeregelungen bzw. Einzelfallprüfungen durch den Dienstherren. Es sollte unbedingt das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden.
Musst Du wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst Krankenkassenbeiträge abführen?
Ob Du Beiträge in die Sozialversicherungen abführen musst, hängt ein wenig davon ab, ob Du Beamter bist und wieviel Einnahmen Du erzielen wirst, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest.
Wenn Dein Nebeneinkommen Dein Einkommen im Hauptberuf nicht übersteigt, dann bist Du nicht verpflichtet weitere Beiträge an die Krankenkasse abzuführen. Wenn Du allerdings nicht verbeamtet bist, bist Du verpflichtet Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Du solltest Dich in diesem Fall von Deiner Rentenversicherung beraten lassen.
Kannst Du Dich als Arbeitsloser nebenberuflich selbstständig machen?
Auch als Arbeitsloser kannst Du Dich grundsätzlich nebenberuflich selbstständig machen. Aber es gibt für Arbeitslose zusätzliche Regeln. Wer mehr als 15 Stunden pro Woche nebenberuflich arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und dem wird das Arbeitslosengeld gestrichen.
Wenn Du außerdem mehr als den Freibetrag von 165 Euro einnimmst, dann wird Dir der Mehrbetrag vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn Du genaue Informationen zu diesem Thema haben möchtest, informiere Dich unbedingt bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit!
Buchhaltung und Rechnungswesen wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst
Nicht nur ein großes Unternehmen, sondern auch das Kleingewerbe fordert eine gewisse Buchhaltung bzw. ein Rechnungswesen. Das fordert zumindest der Gesetzgeber und gibt vor dass Unternehmen und Personen die als Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch gelten, doppelte Buchführung vornehmen müssen.
Kleingewerbetreibende hingegen müssen lediglich einfache Buchhaltung führen. Das ist meistens mit einer Einnahme und Überschussrechnung am Ende des Jahres gegenüber dem Finanzamt getan. In beiden Fällen musst Du auf jeden Fall Steuern auf Deine Einnahmen zahlen.
Sowohl als Kaufmann, als auch als Kleingewerbetreibender bist Du verpflichtet Deine Rechnungen unter Angabe Deiner Steuernummer zu erstellen. Kleingewerbetreibende können dies unter der privaten Steuernummer tun, ein Kaufmann nach dem Gesetz ist berechtigt eine neue Steuernummer zu beantragen.
Ich habe dieses Theme bereits ausführlich in meinem letzten Artikel Blog Buchhaltung & Blog Rechnungswesen thematisiert.
Solltest Du ein Unternehmen gründen, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst?
Ob Du ein Unternehmen gründen solltest, ist etwas davon abhängig in welcher Branche Du tätig bist und wie hoch Deine Einnahmen sind. Gibt es mögliche Regressgründe aufgrund Deiner Tätigkeit?
Dann macht es durchaus Sinn ein Unternehmen mit einer beschränkten Haftung zu gründen. Ansonsten ist es genauso legitim als Privatperson zu handeln. Blogger sind in der Regel eher Einzelpersonen und haften dafür mit ihrem Privatvermögen.
Über die verschiedenen Unternehmensformen habe ich Dich bereits in einem früheren Artikel informiert. Nutze doch einfach die Suchfunktion in meinem Blog.
Fazit zum Thema sich nebenberuflich selbstständig machen
Du kannst Dich nicht nur als Unternehmer, sondern auch als Blogger nebenberuflich selbstständig machen. Auf die Branche kommt es dabei nicht an.
Ich hoffe ich konnte Dir mit meinem Artikel aufzeigen, dass Du Dir bereits vorher viele Gedanken machen solltest, wie Du vorgehen solltest, wenn Du Dich nebenberuflich selbstständig machen willst.
Für Selbstständige gibt es nämlich viele Stolperfallen, die umkurvt werden wollen. Mit dem entsprechenden Know-How ist es kein Problem einer Selbstständigkeit nachzugehen, ob nun in Vollzeit oder nebenberuflich.
Dennoch solltest Du einige grundlegende Dinge kennen und auch die rechtlichen Aspekte beachten. Im Zweifelsfall solltest Du allerdings den Weg zu einem Experten wagen, der Dich ausreichend beraten kann.
Mit diesem Artikel möchte ich Dir einen ersten Eindruck über das Thema Selbstständigkeit geben und vor Allem aufklären, dass es gar nicht so schwer sein muss.