Kleingewerbe anmelden: Tipps & Tricks fürs Blog Startup

Was Du bei der Kleingewerbe Anmeldung beachten musst
Was Du bei der Kleingewerbe Anmeldung beachten musst

Ich betreibe diesen Blog schon etliche Jahre nebenbei und habe dafür ein Kleingewerbe anmelden müssen. Vielen Blog Startups geht es ähnlich, weil der Umfang des Gewerbes eher geringfügig ausfällt. Nur wenige Blogger betreiben ihre Webseite als Vollzeitjob. Weil es oft an den Einnahmen fehlt. Daher ist ein Mini- oder Nebenjob sehr gefragt.

Sofern sich die monatlichen Einnahmen Deines Blog Startups geringfügig halten, macht es durchaus Sinn darüber nachzudenken von der Kleinunternehmerregelung Gebraucht zu machen. Unter gewissen Voraussetzungen musst Du dann nämlich keine Mehrwertsteuer abführen und kannst Deinen Gewinn einfach in der normalen Steuererklärung ergänzen.

In diesem Artikel will ich Dir einige Tipps und Tricks mit auf den Weg geben. Damit Du weißt, was ein Kleingewerbe überhaupt ist und welchen Vorteil Du mit einem „kleinen Gewerbeschein“ hast.

Die Kleinunternehmerregelung und ihre Voraussetzung

Das sogenannte Kleingewerbe ist für werdende Unternehmer eine Art Sonderregelung. Es sollen neben den Ämtern vor Allem die kleineren Betriebe bzw. Einzelunternehmen entlastet werden.

Allerdings ist die Anmeldung eines Kleingewerbes an einige Voraussetzungen geknüpft, insbesondere finanzieller Natur. Weshalb die Anmeldung über das Finanzamt und nicht beim Gewerbeamt erfolgt. Hierzu später aber mehr.

Dein Umsatz darf im vergangenen Kalenderjahr den Betrag von 22.000 Euro und im darauffolgenden Jahr voraussichtlich die 50.000 Euro nicht übersteigen. Wenn Du also jährlich unter einem Umsatz von 22.000 Euro bleibst, bist Du berechtigt ein Kleingewerbe anzumelden und dauerhaft zu betreiben.

Wichtig ist meiner Meinung nach zu beachten, dass es sich hier nicht um den Gewinn handelt. Gemäß § 19 UStG ist der Umsatz „der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“.

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Freiberufler, Gewerbe oder Kleingewerbe anmelden?

Neben der Möglichkeit Dein Blog Startup als Kleingewerbe anzumelden, hast Du grundsätzlich noch die Optionen ein reguläres Unternehmen zu betreiben oder sogar als Freiberufler tätig zu werden.

Freiberufliche Tätigkeiten

Freiberufler müssen, im Gegensatz zu anderen Unternehmern oder Firmen, kein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Du musst jedoch eine besondere Ausbildung absolviert oder Dir entsprechende Qualifikationen angeeignet haben. Im Zweifelsfall musst Du diese sogar nachweisen können.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, akzeptieren die Finanzämter mittlerweile auch Bloggen als freiberufliche Tätigkeit. Dort musst Du nämlich die freiberufliche Tätigkeit anmelden. Das Finanzamt wird Dir dann mit der Anmeldung mitteilen, ob es Deine Einschätzung teilt.

Sofern Du nicht als Freiberufler im Sinne des § 18 EStG geführt wirst, bedarf es bei der Ausübung von Tätigkeiten als Einzelunternehmer oder Unternehmen einer Gewerbeanmeldung.

Gewerbe oder Kleingewerbe?

Ob Du ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe anmelden kannst, hängt wie bereits beschrieben von der Höhe Deiner jährlichen Umsätze ab. Dem Gewerbeamt ist das allerdings egal, Gewerbe ist Gewerbe. Das Kleingewerbe ist nämlich lediglich eine Ergänzung beim Finanzamt, wo Du es letztlich auch anmeldest. Beim Gewerbeamt meldest Du trotzdem ein reguläres Gewerbe an.

Früher durften Kleingewerbetreibende nur 17.500 Euro pro Jahr verdienen. Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes wurde inzwischen geändert, sodass nunmehr ein höherer Umsatz möglich ist. Auf einen Monat heruntergebrochen kannst Du mit der Kleinunternehmerregelung Einkünfte von bis zu 1.800 Euro erzielen.

Wer die im UStG genannten Beträge überschreitet, ist gezwungen ein reguläres Gewerbe zu betreiben.

Das muss nicht zwingend als Firma passieren. Du kannst genauso gut z. B. als Einzelunternehmer, GbR oder eingetragener Kaufmann agieren. Die verschiedenen Unternehmensformen habe ich Dir bereits im Artikel zur Selbständigkeit erklärt.

Bitte beachte: Die rechtlichen Grundlagen ändern sich stets. Du solltest Dich daher von Zeit zu Zeit informieren. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch der Zeitpunkt der Kleingewerbe Anmeldung (oder Gewerbe Anmeldung / Anzeige der freiberuflichen Tätigkeit) wichtig ist. Beginnst Du vorzeitig mit nicht angezeigten bzw. nicht genehmigten Tätigkeiten, könnte das teure Bußgelder nach sich ziehen.

Die Vorteile des Kleingewerbes

Kommen wir nun zur entscheidenden Frage. Warum solltest Du als Blogger ein Kleingewerbe anmelden? Wie gesagt passiert die Anmeldung der Kleingewerberegelung beim Finanzamt, ein Gewerbe meldest Du dennoch ganz normal an.

Freiberufler zu sein hat Vorteile, ein Gewerbe oder ein Kleingewerbe ebenso. Zumindest wenn Du die Wahl dazu hast.

Zum Beispiel wirst Du als Freiberufler nicht Zwangsmitglied in gewissen Kammern. In der Industrie- und Handelskammer wird das häufig so gehandhabt. Du hast gegen die Mitgliedschaft keine Möglichkeit des Widerspruchs. Außerdem musst Du keine Gewerbesteuern zahlen.

Heute will ich jedoch eher die Vorteile für Blog Startups bei der Anmeldung eines Kleingewerbes hervorheben. Weil ich einfach glaube, dass es sich bei der Kleinunternehmerregelung um die am häufigsten verwendete Form handelt.

Besonders im Hinblick auf meine Recherche wie hoch die Einnahmen der meisten Blogs ausfallen. Die Kleinunternehmerregelung macht beim durchschnittlichen Blogeinkommen von 100 bis 500 Euro pro Monat in meinen Augen am meisten Sinn.

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Keine Mehrwertsteuer abführen

Einer der größten Vorteile ist Deine Befreiung von Mehrwertsteuervorabzügen. Selbständige Unternehmer müssen häufig monatlich oder quartalsweise Vorschüsse auf die Mehrwertsteuer entrichten.

Dies entfällt bei einer Person / Firma bei Gebrauch der Regelung nach § 19 UStG. Zumindest anfänglich. Das Finanzamt kann monatliche Zahlungen dennoch anordnen. Was allerdings nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun hat und in Paragraph 37 UStG geregelt wird.

Und es hat noch einen anderen Vorteil: Du darfst dann die Mehrwertsteuer nicht in Deinen Rechnungen berücksichtigen, was Deine Preise im Vergleich zur Konkurrenz günstiger macht.

Allerdings ist das freiwillig. Theoretisch kannst Du die Mehrwertsteuer genauso wie normale Betriebe abführen.

Keine doppelte Buchführung

Wer sich mit dem Thema Buchführung etwas auskennt, wird wissen was ich mit den Vorteilen meine. Die doppelte Buchführung, Bilanzen und Inventare sind teilweise sehr lästige Aufgaben im Alltag eines Betriebes.

Du stellst im Grunde sicher, dass Einnahmen und Ausgaben korrekt erfasst werden und überprüfbar sind. Für interne Prozesse oder falls bestimmte Ämter sich für Deine Zahlen interessieren.

Solche Tätigkeiten nehmen enorm viel Zeit in Anspruch, weshalb viele Unternehmen die Aufgaben an einen Steuerberater abtreten. Der möchte natürlich entsprechend für seine Tätigkeiten vergütet werden.

Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes sparst Du Dir zumindest die Doppelte Buchführung und bist nur noch zur einfachen Buchführung verpflichtet.

Gewinn in der Einkommenssteuer angeben

In meinen Augen ist die Abrechnung Deiner Gewinne ein sehr großer Vorteil des Kleingewerbes. Denn Du hast die Möglichkeit mit einer sehr einfach zu erstellenden sogenannten „Einnahme-Überschuss-Rechnung“ gegenüber dem Finanzamt abzurechnen.

Im Grunde ist das eine simple Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ohne große Details. Ein Excel Tabellenblatt reicht für Deine Unterlagen. Aber Du musst natürlich dennoch Deine ganze Belege erfassrn. Zum Beispiel mit einer Software wie Lexoffice.

Dafür brauchst Du als Kleinunternehmer nicht einmal eine separate Steuernummer. Du gibst auf Deinen Rechnungen einfach Deine private Steuernummer an und addierst Deinen Gewinn in der Einkommenssteuer.

Der Nachteil daran könnten eventuell notwendige jährliche Nachzahlungen zur Einkommenssteuererklärung sein. Wobei das Finanzamt bei zu hohen Gewinnen auch hier einen monatlichen oder quartalsweisen Vorschuss verlangen kann (und auch wird).

Im Beitrag das Nebengewerbe versteuern habe ich die Einkommenssteuererklärung bereits thematisch behandelt. Darauf möchte ich an dieser Stelle verweisen. Weiterhin findest Du dort noch einige wichtige Informationen, was Du als Kleingewerbetreibender noch berücksichtigen solltest.

Wie Du Dein Kleingewerbe anmelden kannst

Zuvor habe ich Dir die Voraussetzungen für das Kleingewerbe und dessen Vorteile erläutert.

Jetzt wirst Du Dich sicher fragen, wie Du Dein Blog Startup korrekt gegenüber dem Gewerbeamt anmeldest. Und vor Allem wo und wie? Keine Angst, dass ist gar nicht so schwer.

Wenn Du Dich dafür entschieden hast als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG tätig zu werden, musst Du Dich an das Gewerbeamt wenden, welches für Deinen Wohnort zuständig ist.

Die Stadt Hannover zum Beispiel bietet den Gewerbetreibenden dazu eine Hand voll Formulare an, die online zur Verfügung stehen. Du kannst Dir die Formulare einfach runterladen, ausfüllen und dem Gewerbeamt zuschicken.

Informiere Dich am besten beim Gewerbeamt Deiner Stadtverwaltung, ob es dort eventuell ebenfalls Formulare gibt. Oder ob eventuell die Übermittlung auf elektronischem Weg schon zulässig ist. Denn die Digitalisierung treibt auch die Verwaltungen dazu, Lösungen für Online-Meldungen anzubieten.

Von Drittanbietern, welche die Anmeldung für Dich erledigen, würde ich Dir eher abraten. Meistens wollen solche Dienstleister eine Bearbeitungsgebühr.

Außerdem kannst Du das bequem in wenigen Schritten selbst erledigen. Das Formular zur Anmeldung eines Kleingewerbes ist z. B. in Hannover leicht verständlich formuliert und umfasst lediglich 2 Seiten.

Weitere Tipps für die Formulare

Sei Dir im Voraus detailliert darüber im Klaren, welche Tätigkeiten Du anbietest. Es wäre sehr schade, wenn Du ständig Ummeldungen vornehmen musst. Zumal es jedes Mal Geld kostet.

Eventuell macht dann eine allgemeiner gehaltene Tätigkeitsbeschreibung Sinn. Zum Beispiel Verkauf von Werbung im Internet. Dieser Tätigkeit kannst Du auf verschiedenen Webseiten, und in diversen Formen nachgehen.

Was passiert nach der Anmeldung?

Nachdem Du das Formular ausgefüllt und unterschrieben zum Gewerbeamt Deiner Stadt versendet hast (online oder offline), bekommst Du in der Regel binnen 1 bis 2 Wochen schriftlich mitgeteilt, ob die Anmeldung erfolgreich war.

Erst dann ist die Anmeldung Deines Gewerbes abgeschlossen. Dem Gewerbeamt ist jedoch, wie bereits erwähnt, egal ob Du der Kleingewerberegelung nachkommen willst.

Als Bestätigung sendet Dir die Stadtverwaltung eine Abschrift der Anmeldung mit einer Kostenrechnung. Die Höhe der Anmeldegebühr unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. In der Regel liegt der Preis etwa bei 25 bis 50 Euro.

Im gleichen Atemzug erhält das Finanzamt Nachricht vom Gewerbeamt und wird Dich parallel anschreiben. Sollte das nicht der Fall sein, lohnt sich eventuell ein proaktives Gespräch bei dem für Deinen Wohnsitz zuständigen Finanzamt.

Sofern Du also ein Kleingewerbe anmelden möchtest, antwortest Du einfach auf das Schreiben und teilst kurz schriftlich mit, von Paragraph 19 UStG Gebrauch zu machen. Alternativ ist die Kleingewerbe Anmeldung beim Finanzamt auch über Elster online möglich.

Beachte: Ummeldungen und Änderungen der Tätigkeitsfelder müssen ebenfalls angezeigt werden. Zudem kosten diese Ummeldungen ebenfalls eine Gebühr, wie auch die Abmeldung eines Gewerbes.

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Fazit

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Anmeldung eines Kleinunternehmens nicht sehr schwer ist. Du musst Dir dazu im Vorfeld einige Gedanken machen und Dich einmalig mit den Formularen auseinandersetzen.

Die gröbsten Fehler, Probleme und Informationen habe ich Dir zuvor aufgezeigt. Du solltest nun also ein Kleingewerbe anmelden können, ohne dabei auf Schwierigkeiten zu stoßen.

Insbesondere für kleinere Firmen oder geringfügige Einnahmen ist die Kleinunternehmerregelung eine tolle Sache. Der Großteil der Blogger, die nebenbei ein paar Euros verdienen wollen, ist damit gut beraten. Bis zu 22.000 Euro Umsatz im Jahr und viele Vorteile, die den Alltag leichter machen.

Du musst nämlich keine Mehrwertsteuer zahlen (auch keine Vorabzahlung leisten) und Deine Preise können damit günstiger als bei der Konkurrenz sein. Außerdem kannst Du Deinen Gewinn einfach in der Einkommenssteuererklärung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben.

Doppelte Buchführung ersparst Du Dir ebenfalls. Das ist wirklich viel Zeitersparnis oder alternativ eine Kosteneinsparung, weil Du keinen Steuerberater konsultieren musst. Befreit aber nicht gänzlich von der Buchführung. Alles in Allem eine Vereinfachung des bürokratischen Aufwandes in der Selbständigkeit.

Hast Du bereits ein Kleingewerbe angemeldet? Oder hast Du Dich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt?

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