Bei mir im Blog ist das Thema Werbelinks kennzeichnen immer mal wieder aufgekommen. Die Kennzeichnungspflicht spielt dabei ebenfalls eine Rolle. Hintergrund dieses Artikels war ein Schreiben einer Landesmedienanstalt, welches ich erhalten habe. Darin wurde ich zur inhaltlichen Prüfung einer meiner Blogs angehalten. Vor vielen Jahren hatte ich dort einen bezahlten Artikel verkauft. Mittlerweile sind einige Beschwerden über das Unternehmen eingegangen.
Dieses versuchte wohl Links auf Webseiten ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung vorzunehmen. Da ich aufgrund eigener Recherchen bereits vor einigen Jahren alle meine Webseiten auf korrekte Kennzeichnung geprüft habe, stellt das für mich aktuell kein Problem (mehr) dar. Jedoch ist die Tatsache das Schreiben erhalten zu haben in meinen Augen ein Zeichen dafür, dass die Kennzeichnung von Werbelinks wichtiger denn je ist.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar! Ich bin kein Jurist und die Rechtsprechung kann sich schnell ändern. Der Text enthält lediglich meine Erfahrungen als Blogger sowie meine persönliche Meinung. Rechtssicherheit kannst Du nur mit einer anwaltlichen Beratung gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
Warum müssen Blogger Werbelinks kennzeichnen?
Die Grundlage für Blogger (und Webseitenbetreiber im Allgemeinen) für eine Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Abgekürzt wird dieses Gesetz auch als UWG bezeichnet. Gemäß § 1 UWG gibt der Gesetzgeber als Zweckbegründung Folgendes an:
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
§ 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das Du als Blogger Werbelinks kennzeichnen musst, ergibt sich aus § 5a Abs. 6 UWG. Darin heißt es „[…] unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht[…]“. Wer sich in Deutschland nicht an diese Kennzeichnungspflicht hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Zudem könnten weitere Regressansprüche der Verbraucher geltend gemacht werden. Aus diesem Grund solltest Du Werbung jeglicher Art entsprechend kenntlich machen. Ich verweise zum Beispiel häufig auf das SEO Tool von Seobility, weil ich es selbst nutze und mag. Daher empfehle ich es meinen Besuchern regelmäßig. Weil Du dort die Premium Version auch 7 Tage kostenlos testen kannst.
Wann eine Form von Werbung vorliegt
Die Frage danach wann eine Form von Werbung vorliegt ist nicht immer ganz eindeutig. Nicht umsonst wurden bereits viele Webseitenbetreiber von einem Anwalt abgemahnt. Für die Abmahnanwälte ist daraus ein sehr lukratives Geschäftsmodell geworden. Überspitzt ausgedrückt, ein paar hundert Seiten mit Google suchen die sich nicht exakt an die gesetzlichen Vorgaben halten und einen Kettenbrief mit entsprechender Rechnung abschicken.
Eine Vielzahl wird aus Angst oder Unwissenheit zahlen. Das habe ich schon Öfter gelesen. Nicht zu reagieren kann übrigens genauso schlimm enden! Meines Wissens nach plant die Bundesregierung bis 2021 hier zu handeln, um die kleinen Unternehmen zu schützen. Habe ich schon mehrfach in den sozialen Netzwerken gelesen. Wobei eine Änderung der Abmahnfähigkeit natürlich die Notwendigkeit nicht ersetzt, sich damit auseinander zu setzen, welche Links gekennzeichnet werden müssen.
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Differenzierte Absprache-Inhalte erfordern unterschiedliche Maßnahmen
Ob Du Werbelinks kennzeichnen musst, hängt von der Art und Weise der Werbung / Beiträge ab. Insbesondere wie die Absprache mit dem Kunden aussieht.
Geld im Spiel = Kennzeichnung
Wenn Du eine Zahlung erhältst ist es in der Regel immer notwendig Links oder Beiträge als Werbung zu deklarieren. Dabei gibt es keine zwei Meinungen. Zumindest nicht im rechtlichen Sinne.
Produktreviews mit Vorgaben
Hast Du zum Beispiel eine gezielte Vorgabe wie das thematisierte Produkt bewertet werden soll, muss zwingend eine Kennzeichnung erfolgen. Der Auftraggeber gibt Dir nämlich meistens nur Positives an die Hand.
Objektive Vorstellungen können werbefrei sein, müssen aber nicht
Kannst Du wiederum objektiv über etwas berichten, muss es nicht zwangsläufig Werbung sein. Denn Du könntest – wenn Du seriös bist solltest Du sogar – nicht nur das Positive, sondern gleichermaßen negative Seiten vorstellen. In solchen Fällen ist es nicht zwingend notwendig Links oder Beiträge als Anzeigen auszuweisen. Übertreibst Du es allerdings mit dem Lob, wird es schwer das zu rechtfertigen.
Affiliate Links immer als Werbelinks kennzeichnen
Anders verhält es sich mit Links aus dem Affiliate Marketing heraus. Oft lassen sich solche Links zu anderen Webseiten schnell erkennen. In der URL gibt es oft IDs, Usernamen oder andere Parameter zur Identifizierung. Aus diesem Grund wirst Du Affiliate Links nicht verstecken können. Oder nur sehr schwer.
Außerdem verdienst Du mit Affiliatelinks definitiv Geld. Du verkaufst also in der Regel ein Produkt als gut und verdienst daran. Egal ob per Klick, Lead oder Sale. Der Gewinnerzielungsgedanke macht Affiliate Werbung perse kennzeichnugspflichtig. Was ich zu Beginn bereits erwähnt habe.
Was ist keine Werbung?
Eigens gekaufte Produkte die Du objektiv bewertest und keine Affiliatelinks dafür nutzt, sind zum Beispiel keine Werbung. Informative Berichte über Firmen / Webseiten für die Du keine finanziellen Vorteile erhältst sind grundsätzlich ebenso nicht zwingend zu kennzeichnen, sofern Du objektiv bleibst.
Es gibt auch Fallkonstellationen bei denen Du zwar kein Geld erhältst, aber dafür kostenlose Produkte. Hier kommt es dann wieder auf den Einzelfall an. Den solltest Du genaustens prüfen. Wenn Du nicht objektiv berichten darfst, wäre es wieder Werbung. Stellt Dir der Auftraggeber die Bewertung völlig frei, musst Du meiner Meinung nach keine Markierung vornehmen.
Inhalte intensiv überprüfen
Frage Dich daher ob Du den Leser zu einer Handlung bewegst, die er nicht ohne Deinen Beitrag vorgenommen hätte. Außerdem prüfe ob Du in irgendeiner Weise damit Geld verdienst. Diese beiden Faktoren sind meistens Indikatoren für eine notwendige Kennzeichnung von Werbung.
Einige gerichtliche Urteile in diesem Zusammenhang
OLG Köln, 6 W 102/20
Bei den Rechtsanwälten Rehfeldt bin ich über die Entscheidung vom OLG Köln gestolpert. Dieses sieht es nicht als ausreichend an, nur vor dem Beitrag auf die Werbung hinzuweisen. Der Beklagte hatte zudem vor dem Link ein Shopping Symbol gestellt. Hinweisbanner und Icon waren dem Gericht nicht ausreichend. Vielmehr müssten die Links als Werbung explizit gekennzeichnet werden.
OLG Celle, Urteil vom 08.06.2017 – 13 U 53/17
Der Hashtag #ad am Ende eines Instagram Posts reicht laut dem Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017 nicht aus, um Werbung in den sozialen Medien zu deklarieren.
LG Itzehoe; Urteil vom 23.11.2018 – 3 O 151/18 und OLG Braunschweig; Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 – 2 U 89/19
Das Landgericht Itzehoe hat entschieden, dass es nicht auf eine Gegenleistung ankomme. Vielmehr geht es um eine objektive Wirkung nach Außen. Wenn diese nicht gegeben ist, müsse von Werbung ausgegangen werden. Das hat das OLG Braunschweig in seinem Hinweisbeschluss ebenfalls angenommen. Der Influencer müssen dies im Einzelfall glaubhaft machen.
Wie solltest Du die Werbelinks kennzeichnen?
Affiliate Links kenntlich machen
Wahrscheinlich hast Du das Sternchen (*) hinter Werbelinks schon auf einigen Blogs gesehen? Diese Art wird häufig im Netz genutzt, wenn der Betreiber Geld im Internet verdient. Was bis 2019/2020 rechtlich anerkannt gewesen ist. Nur ist das Thema seit einigen Jahren häufig aufgegriffen worden. Was die rechtliche Würdigung veränderte, weil es neue Gerichtsentscheidungen gibt. Unter Anderem die Entscheidung des OLG Köln.
Das OLG Köln hat nämlich in einem Rechtsstreit entschieden, dass ein Icon neben dem Link nicht genüge, um den Besucher aufzuklären. Auch ein Hinweisbanner vor dem Artikel sei nicht hinreichend, weil der Leser auch mitten im Text anfangen könnte. Was nicht unüblich ist, wenn Google zum Beispiel auf bestimmte Absätze verlinkt. Dann kommst Du nach Auffassung des OLG Köln der Werbekennzeichnung nicht nach.
Möchtest Du Dich mit anderen Bloggern austauschen? Geschätztes Mitglied einer Community werden? Dann tritt gern meiner Facebook Gruppe zum Bloggen, SEO und Marketing bei.
Vor diesem Urteil vertrat ich die Meinung, dass mehrfache Erläuterungen auf der Webseite ausreichend sein sollten. Nicht nur um der Rechtsprechung wegen, vielmehr auch um Transparenz gegenüber den Lesern zu schaffen. Ich persönlich hatte den Hinweis zunächst im Header und Footer platziert, sowie später im Cookie Banner. Unabhängig des Endgerätes sah ich die meisten Besucher damit hinreichend aufgeklärt.
Davor hatte ich den Hinweis noch in der Sidebar dargestellt, die bei mobilen Geräten bei meinem WordPress Theme unter den Content rutscht. Wie das ausgesehen hat, siehst Du unten auf dem Bild. Allerdings finde ich das nicht mehr zeitgemäß.
Nach der Gerichtsentscheidung habe ich meine Werbelinks fortan rechtssicher gekennzeichnet. Indem ich klar und deutlich den Wortlaut „Werbung“ ergänzt habe. Natürlich wollte ich nicht alle meine Werbelinks händisch anpassen. Das wäre ein riesiger Aufwand gewesen. Daher habe ich mich für die Lösung über ein CSS Code entschieden. Denn Du kannst bestimmte Inhalte mit deren Attribute ansprechen. Also habe ich die Werbelinks offiziell als „sponsored“ markiert und den folgenden Code in der style.css vorgenommen:
[rel~=sponsored]:after { content:“ (Werbung)“ !important;}
Im Artikeltext erkennst Du meine Affiliate Links nun sehr leicht. Ich verweise zum Beispiel relativ häufig auf die beiden Marktplätze Seedingup* und Backlinkseller*. Dort hast Du nämlich sehr gute Chancen Deinen Blog gewinnbringend zu vermarkten. Mit Linkvermietung oder auch bezahlten Artikeln. Die Hinweise in der Sidebar sowie die Sternchen habe ich dennoch stehen gelassen, falls es mal zu Komplikationen kommen sollte.
Schlechtere Klickzahlen durch Werbelink Kennzeichnung?
Erfahrungsgemäß muss ich leider auch sagen, dass die Klickraten bei solchen in den letzten Jahren deutlich rückläufig geworden sind. Die Menschen reagieren häufig negativ auf Werbung. Woran das liegt kann ich pauschal nicht sagen. Mir wären auch keine konkreten Studien dazu bekannt.
Allerdings ist dieses Phänomen nicht nur im Affiliate Marketing zu bemerken, sondern genauso bei Google Ads, Bannerwerbung etc. Ich nehme an, dass die Menschen durch die Kennzeichnungspflicht besser zwischen Content und Anzeigen unterscheiden können.
Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass viele Leser die Links nicht nutzen, sondern danach Googlen. Was ich jedoch schade finden würde. Wir Blogger machen uns schließlich sehr viel Mühe und haben nicht immer nur das Geld verdienen im Internet im Kopf.
Bezahlte Artikel hervorheben
Wie weiter oben im Beitrag bereits erwähnt, sind Maßnahmen die einen finanziellen Hintergrund haben entsprechend hervorzuheben, weil Du redaktionelle Inhalte und Werbung strikt zu trennen hast.
Leider wird die Hervorhebung bei bezahlten Artikeln immernoch in vielen Fällen falsch gemacht. Bereits im Teaser, welcher den Text auf der Startseite einleitet, muss klar getrennt werden. Das kannst Du gut im Bild oben sehen, das aus meinem Blog stammt. Mittlerweile bringe ich den Hinweis auf das Titelbild an, weil es weniger umständlich für mich ist.
Im unteren Bild siehst Du den Artikel Online Business – Am Laptop Geld verdienen in der Detailansicht. Dort habe ich den Artikel entsprechend als Werbung deklariert. Der Text ist etwas ausführlicher für meine Leser. Werbung oder Anzeige würde ebenfalls genügen.
Verboten ist es allerdings das in schlecht lesbarer Schrift vorzunehmen. Zum Beispiel in einer sehr kleinen Schriftart oder helles Grau auf weißem Hintergrund. Der Leser muss es deutlich und gut sichtbar erkennen können!
Bitte vergiss nicht, dass es bei bezahlten Artikeln nicht darum geht einzelne Links zu markieren. Der komplette Inhalt ist gekauft worden. Du hast Geld für das Veröffentlichen vom Kunden erhalten. Das muss für den Leser klar erkenntlich sein. Aus diesem Grund werden solche Texte als Anzeige ausgewiesen. Enthält Dein Beitrag zusätzlich noch Affiliatelinks, müssen diese ebenfalls kenntlich gemacht werden.
Auch wenn das in der Praxis kaum vorkommen wird, weil Dein Kunde sicher keine solcher Links im Beitrag sehen möchte. Wenn Du es vollkommen korrekt machen willst, solltest Du auch noch die einzelnen Textlinks des Kunden im Artikel als Werbung ausweisen. Von Dir aus freien Stücken angebrachte Links, müssen natürlich nicht als Werbelinks markiert werden.
Werbebanner als Anzeige deklarieren
Im Blog Marketing haben sich bezahlte Artikel und Affiliate Marketing seit einigen Jahren rasant vermehrt. Es gibt Blogs die fast ausschließlich auf diese Einnahmequellen setzen. Verständlicherweise, denn damit kannst Du richtig viel Geld verdienen. Vor einiger Zeit hatte ich Beides verglichen und kam für mich zum Ergebnis das bezahlte Artikel lukrativer als Affiliate Marketing für Blogger sind. Das kann natürlich von Webseite zu Webseite anders sein.
Dennoch will ich Dir die „normalen“ Werbebanner in dieser Rubrik nicht verschweigen. Streng genommen sind Banner ebenfalls Links mit werbenden Charakter und Du musst diese als Werbelinks kennzeichnen. Wenngleich Bannerwerbung aufgrund verschiedener Gründe in den Klickzahlen enorm rückläufig ist. Hierzu einfach mal ein paar Stichworte in den Raum geworfen: Werbeblocker (AdBlocker), Bannerblindness und Vertrauen des Lesers.
Diese Faktoren beeinflussen nicht nur das Klickverhalten sondern ebenfalls das Image der Bannerwerbung an sich. Aber das nur nebenbei erwähnt, der Vollständigkeit halber. Zurück zum Kennzeichnen von Werbelinks, insbesondere am Beispiel meines eigenen Blogs. Schau Dir dazu am besten kurz meine Bannerwerbung im Blog an, welche ich an den verschiedensten Stellen einblende.
Wie Du sehr gut erkennen kannst deklariere ich die Bannerwerbung als Anzeige. In der Navigation gibt es ebenfalls Bannerwerbung, die als Werbung bezeichnet ist. Beide Varianten sind zulässig, aber zwingend notwendig. Die Rechtsprechung bezieht hier eine klare Stellung. Ein Banner hat oft nicht den Eindruck, dass es sich um Werbung handelt. Außerdem verdienst Du in der Regel damit Geld. Der Gewinnerzielungsgedanke spielt ja schon bei der Unternehmensform eine Rolle.
Wer diesen bejaht muss zwangsläufig mindestens ein Gewerbe anmelden. Das hatte ich bereits in einem Artikel zur Selbständigkeit sehr detailliert thematisiert. Der mögliche Gewinn bedingt ebenfalls eine notwendige Kennzeichnungspflicht, was bereits mehrfach in den letzten Absätze angesprochen wurde.
Aufgrund einer Leseranfrage noch folgende Ergänzung. Bannerwerbung wird mittlerweile oft als deutlich erkennbar angesehen. Dann kann laut einem Urteil aus 2012 die Kennzeichnung ausnahmsweise unterbleiben. Aber wie beim Magazin CT dargestellt, solltest Du beachten, dass das bei Grafiken am Rand etc. eventuell so ist. Wenn ein Banner aber umschlossen von redaktionellen Inhalten im Content dargestellt wird, rate ich eher auf Nummer sicher zu gehen.
Newsletter: Kennzeichnung von Anzeigen
Ein weiteres Thema ist der eigene Newsletter. Viele Betreiber eines solchen E-Mail Marketing Kanals wissen zu wenig über die rechtliche Seite. Ich denke jeder weiß dank der DSGVO mittlerweile, dass ein Newsletter ein Opt-In Verfahren benötigt. Dort wird die Einwilligung zum Versand des Newsletters eingeholt.
Aber die DSGVO geht noch viel weiter. Wer Werbung versenden möchte, muss zwangsläufig auch dafür eine Einwilligung einholen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich eines Zitates bedienen. Dieses habe ich bei der IT-Recht Kanzlei München gefunden.
Merksatz: Das (grundsätzliche) Erfordernis des Vorliegens einer Einwilligung für den Versand von Werbe-E-Mails folgt aus § 7 UWG -> eine solche Einwilligung muss den inhaltlichen und formalen Anforderungen des Art. 6 DSGVO entsprechen.
IT Recht Kanzlei München
Die Rechtsanwaltskanzlei hat sich in dem Beitrag sehr intensiv mit dem E-Mail Marketing und der rechtlichen Verbindlichkeiten aufgrund der DSGVO, des UWG und dem Telemediengesetz auseinandergesetzt. Sobald Du die Einwilligung der Abonnenten vorliegen hast, kannst Du zwar grundsätzlich Werbung verschicken. Das befreit Dich jedoch nicht davon die Werbung deutlich zu machen.
Das UWG gilt nämlich ebenfalls in E-Mails! Der Leser muss klar erkennen, ob es sich um einen redaktionellen Inhalt oder eine Anzeige handelt. Ich würde Dir daher zum gleichen Verhalten wie im Blog raten. Du solltest daher Werbelinks kennzeichnen, Affiliatelinks am besten wieder mittels eines Sternchen, noch besser mit den Worten „Anzeige“ oder „Werbung“. In meinem Newsletter habe ich das, wie im Bild dargestellt, geregelt.
Wie Du sehen kannst habe ich einen Block mit Werbung erstellt. Dieser ist als Anzeige ausgewiesen. Sollte ich im Text zusätzlich Affiliatelinks nutzen, mache ich diese Werbelinks wie im Blog kenntlich, also mit dem Zusatz „(Werbung)“. Ich glaube das erfüllt alle rechtlichen Ansprüche.
In Sozial Media Posts Werbelinks kennzeichnen
Zu guter Letzt möchte ich noch Social Media Posts, im Zusammenhang mit dem Thema Werbelinks kennzeichnen, ansprechen. Viele Influencer sind hier in eine Kostenfalle wegen Abmahnungen getappt. Denn wenn ein Beitrag gekauft wurde und im Blog als Werbung deklariert werden muss, gilt Gleiches selbstverständlich auch auf Twitter, Facebook und anderen Plattformen. Ich glaube viele Blogger sind sich der Tragweite gar nicht bewusst. Klar solange es der Aufmerksamkeit Anderer entgeht, ist es nicht schlimm. Wo kein Kläger da kein Richter.
Es nicht als Anzeige auszuweisen ist dennoch rechtlich falsch. Für die sozialen Medien ist die Rechtsprechung sogar noch strenger. Die meisten Gerichte haben es als nicht ausreichend angesehen lediglich den Hashtag #ad zu verwenden. Vielmehr wird von Dir sogar verlangt, das Wort Werbung oder Anzeige zu verwenden. Die klare Deklarierung gehört zudem direkt an den Anfang des Posts, nicht ans Ende das eventuell erst noch ausgeklappt werden muss.
Das hatte ich oben bei der Rechtsprechung bereits angeführt. Dort findest Du das entsprechende Urteil auf das ich mich hier beziehe. Schauen wir uns dazu ein gutes Beispiele aus den sozialen Medien und von Google an, wo die Handhabung korrekt erfolgt ist. Hier habe ich mal nach Blog Marketing bei Google gesucht. Wie Du gut erkennen kannst, betitelt die Suchmaschine seine Werbung korrekt als „Anzeige“.
Quelle: Google Suche Blog Marketing
GamePro Germany hat diesen Beitrag auf Twitter veröffentlicht. (Quelle: GamePro Germany auf Twitter)
Interessanterweise schafft es Twitter selbst nicht die Anzeigenkennzeichnung ganz korrekt einzubinden. Das soziale Netzwerk betitelt die Werbung als „Gesponsert“. Ich glaube das ist rechtlich grenzwertig. Vielleicht hat Twitter es auch nur übersetzen lassen.
Quelle: Twitter
Wie sieht es bei indirekten Werbelinks aus?
Irgendwie habe ich das Gefühl, Blogger sind von den ganzen Regelungen zur Kennzeichnung von Werbelinks verwirrt. Denn häufig sehe ich Beiträge wo ich mir denke, muss dort wirklich deklariert werden? Wie bei normaler „Werbung“ dreht sich auch in den sozialen Medien Alles darum, ob Geld geflossen ist. Wurdest Du bezahlt, um einen Post zu veröffentlichen ist das recht klar. Fremde Links können ebenfalls ein Indiz sein, sind aber nicht perse kennzeichnungspflichtig.
Meiner Meinung nach ist es zum Beispiel „doppelt gemoppelt“ wenn Du Affiliate Links in Deinem Blog deutlich kennzeichnest, und dann auf Deinen eigenen Post verweist, den zusätzlich in den sozialen Medien als Werbung ausweist. Schließlich gelangen die Follower nicht direkt auf die Affiliate Webseite. Anders sähe es aus, wenn Du Deinen Affiliate Link direkt bewirbst. Gleicher Meinung ist übrigens Rechtsanwalt Dr. Schwenke, den ich dazu befragt habe. Sein Whitepaper zum Thema hat er bei Allfacebook veröffentlicht, dass ich sehr empfehlen kann.
Googles Webmaster-Richtlinien
Wenn Du jetzt geglaubt hast wir wären mit dem Thema bereits durch, muss ich Dich leider enttäuschen. Werbung und Werbelinks ist ein extrem umfamgreiches Themengebiet und ich habe viel dazu beizutragen. Sicher hast Du mal von den Google Webmaster-Richtlinien gehört? Dort beschreibt die größte Suchmaschine der Welt wie ein Webseitenbetreiber sich in der Regel zu verhalten hat, um gute Rankings zu erzielen.
Der Kampf gegen schwarze Schaafe
Google bekämpft den Linkhandel und betrügerische Handlungen bereits viele Jahre. Das Unternehmen forciert das Geschäft um die eigene Werbung, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Dort haben einfach keine betrügerischen Webmaster Platz. Diese schädigen das Geschäft sogar. Dieses Thema habe ich im Artikel über das Blog Marketing intensiv behandelt. Aus diesem Grund versucht Google Linkhandel zu unterbinden, betroffene Webseiten zu bestrafen. Um solche den Werbekunden und dem Suchenden nicht mehr darzustellen.
Link Parameter für Werbelinks
Jetzt fragst Du Dich sicher, was das mit der Kennzeichnungspflicht von Werbung zu tun haben soll. Ganz einfach: Google möchte seine Prozesse verbessern. Du solltest dazu beitragen, dass Bots nicht unnötig Webseiten crawlen.
Wenn Du Deine Werbelinks kennzeichnen willst, solltest Du die entsprechenden Links daher gleich mit dem Arttribut nofollow ausstatten. Außerdem hat Google für bezahlte Links ein extra Attribut geschaffen. Du kannst der Suchmaschine mit dem Attribut sponsored zeigen, dass es sich um Werbemaßnahmen handelt. Übrigens wurde zeitgleich auch das Attribut ugc für Content geschaffen, der von den Besuchern einer Webseite erstellt wird. Das ist vor Allem für Communitys sehr interessant.
Die Attribute gibst Du den Links über den HTML Code mit auf den Weg. Dort gibt es für Attribute den Tag rel. In der Praxis sähe das dann wie folgt aus:
<a href=“https://www.meinlink.de“ rel=“sponsored nofollow“>Mein Link Nofollow und Sponsored</a>
Was kann passieren wenn Du die Parameter ignorierst?
Ich persönlich habe mich immer an die Richtlinien gehalten und kann zu den Konsequenzen nicht viel beitragen. Meiner Meinung nach könnte Dich das wichtige Platzierungen in den SERPs kosten. Denn das ist doch das Gut mit welchem das Unternehmen handelt, Rankings die zu Traffic führen. Google selbst führt auf seiner Webseite dazu Folgendes aus.
[…]Webmaster, die unsere Richtlinien einhalten, bieten nutzerfreundlichere Websites und werden folglich durch ein besseres Ranking belohnt als diejenigen, die ständig nach Schlupflöchern suchen.[…]
Google Search Console Hilfe
Wenn Du Werbelinks korrekt deklarierst, bewertet die Suchmaschine Deinen Blog also besser. Das kann zu positiven Ergebnissen führen bei der organischen Suche. Ich konnte bei der Recherche keine Hinweise finden, dass es zu negativen Auswirkungen kommen kann. (Was nicht zwangsläufig bedeutet, es gibt keine!)
Wenngleich hier sicherlich geschaut wird wie häufig ein solches Vorgehen vorkommt und ob das für den Leser nachteilig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass Google bei massenhaften Vergehen Abstrafungen vornimmt. Mehr zum Thema Abstrafungen findest Du in einem Beitrag von Sistrix mit dem Titel welche Arten von Google Penalty (Abstrafung) gibt es.
Die Umsetzung der Kennzeichnung in WordPress
Ich beschäftige mich hier im Blog nicht nur generell mit Suchmaschinenoptimierung, Marketing und dem Geld verdienen mit Blogs. SEO macht mir Spaß und ich nutze professionelle Tools, wie zum Beispiel Seobility, einen SEO Allrounder. Damit recherchiere ich nach Keywords oder analysiere meine Webseite. Weil mein Hauptaugenmerk auf den Besuchern durch Suchmaschinen liegt.
WordPress ist ebenfalls ein großes Thema. Ich biete unter Anderem ein WordPress Tutorial an. Aus diesem Grund sehe ich mich in der Verpflichtung Dir genauso mit auf den Weg zu geben welche Möglichkeiten Du hast mit WordPress Werbelinks kennzeichnen zu können.
Alles manuell einstellen?
Im Grunde könntest Du Alles manuell einstellen. Das ist natürlich möglich mit dem beliebtesten CMS der Welt. Aber es gibt einen Punkt den Du unbedingt berücksichtigen solltest. Die Masse Deiner Inhalte wird es Dir irgendwann schwer machen, Deine Links und Banner zu pflegen. Nur mal als Beispiel. Ich habe insgesamt (Stand: Januar 2021) im Blog 210 Inhalte veröffentlicht. Im Schnitt haben meine Beiträge ca. 35 Links.
Davon sind mit Bannerwerbung etc. lediglich 10 Werbelinks pro Beitrag zu kennzeichnen. Macht auf die Masse hochgerechnet jedoch schon 2.100 Links! Und mein Blog hat noch ziemlich wenige Beiträge. Neil Patel hat zum Beispiel vor Kurzem in einem Beitrag geschrieben, er habe fast 5.000 Artikel veröffentlicht. Mit etwas Kenntnis in SQL kannst Du sicher über Dein SQL Admin mit einem Befehl die Links direkt in der Datenbank tauschen lassen. Nachfolgend will ich Dir jedoch einige meiner Helfer vorstellen, welche die Verwaltung der Anzeigen deutlich leichter machen.
Yoast SEO
Wie jetzt?!? Yoast SEO ist doch dafür dar Deine Seiten in den Suchmaschinen besser zu platzieren. Ja, das stimmt. Aber seit Juni 2020 bietet Yoast die Funktion an, Links in einem neuen Fenster zu öffnen oder als nofollow / sponsored zu markieren. Dafür musst Du nicht mal ins Plugin Interface hinein. Du schreibst Deinen Artikel einfach ganz normal im Editor. Im unten angezeigten Bild kannst Du das sehen.
Da Du in WordPress bisher Werbelinks nicht hervorheben konntest, war das Yoast SEO Plugin eine gute Alternative. Mittlerweile kann das WP von Haus aus. Aber Yoast gehört weiter zu meinen Must-Have Plugins, weswegen ich es weiter so nutze. Wenn Du hier nun „sponsored“ als Attribut auswählst und meinen oben dargestellten CSS Code verwendest, kannst Du rechtssicher Affiliate-Links einsetzen. Ich persönlich nutze Yoast ohnehin schon über Jahrzehnte, sodass das gar keine Frage für mich war. Mit dem Plugin bin ich höchst zufrieden und würde es Dir ans Herz legen.
Mit AdRotate Werbung schalten
Neben Yoast SEO gibt es noch unzählige Plugins für Werbung, um Deine Anzeigen an den verschiedensten Positionen im Blog darstellen zu können. Wer WordPress Banner Plugin in die Google Suche eingibt, erhält tonnenweise Ergebnisse. Simple Banner, WP Ads, Simple Ads Manager, WP Bannerize etc. Ich nutze schon seit meiner Anfangszeit das Plugin AdRotate in meinen Blogs. Dieses möchte ich nicht mehr missen. Selbst in der kostenlosen Variante, gibt es Dir jede Menge Optionen. Du kannst Banner in Rotation schalten, einzelne Banner, mehrere Banner gleichzeitig und das überall. (Im Content, im Header, in der Sidebar etc.)
Die Integration kann mit PHP erfolgen oder als Shortcodes direkt im WordPress Backend. Zusätzlich gibt es noch ein Widget für die Sidebar. Statt der Banner kannst Du aber auch Textlinks (empfehle ich aber nicht) nutzen oder sogar Javascript Werbung. In der Premium Version ist es sogar möglich Werbung zeitlich zu begrenzen, bestimmte Anzeigen vermehrt auszuliefern oder nach Orten zu differenzieren.
All diese Funktionen machen AdRotate zu einem nützlichen Begleiter für rechtssichere Werbung.
AdRotate eignet sich nur bedingt für Textlinks
Reine Textlinks oder Affiliatelinks mit AdRotate zu verwalten ist etwas schwierig. Hatte ich oben bereits erwähnt. Das Problem an AdRotate Textlinks ist Folgendes. Das Plugin stellt diese als div Block dar. Wenn Du also Textlinks erstellt hast und dann per Shortcode ausgibst, setzt das Plugin diese als einen Absatz. Das sieht mitten in einem Satz etwas unschön aus. Aus diesem Grund musst Du Dir in diesem Zusammenhang etwas Anderes überlegen.
Ich zum Beispiel setze die Affiliate Links mittlerweile über den Editor, markiere diese mit Yoast und ersetze die Links im Zweifel über die Datenbank per SQL. Wer sich damit nicht auskennt kann auch das Plugin Better Search Replace nutzen. Ich würde allerdings empfehlen es später wieder zu deinstallieren um möglichst keine Angriffsfläche für Hacker zu bieten.
Ansonsten hat das Plugin Advanced Ads – Ad Manager & AdSense ziemlich gute Bewertungen und scheint so ziemlich alle Funktionalitäten zu besitzen. Allerdings weiß ich nicht ob das nicht gängige Methode bei solchen Plugins ist, den Inhalt in Container zu setzen. Meistens lassen sich Container einfacher mit CSS anpassen.
Banner in AdRotate als Anzeige deklarieren
Bei der Bannerverwaltung ist AdRotate ein richtig tolles Plugin mit vielen Funktionen. Um Deine Werbelinks kennzeichnen zu können, würde ich Dir empfehlen bei den Gruppen die Container vor und nach der Werbung zu nutzen. Bei mir im Blog habe ich das ebenfalls darüber gelöst. Schau Dir das folgende Bild an. Dort kannst Du erkennen, dass ich einfach eine Zeile HTML Code eingefügt habe.
Ein Hinweis zu Pretty Links
Ich kenne viele Blogger die auf ausgehende Linkweiterleitungen setzen. Dafür gibt es nützliche Plugins wie Pretty Links. Dort kannst Du zum Beispiel festlegen, dass ein Leser zu einer anderen URL weitergeleitet wird, wenn er zum Beispiel deinedomain.de/keyword aufruft. Das klingt im ersten Monat ganz toll. Du solltest jedoch nicht so arbeiten. Das sind Verschleierungen der Werbelinks.
Damit verärgerst Du nicht nur Deine Partner und Google, sondern auch den Leser. Wer seine Werbelinks korrekt darstellen will, muss dennoch die Zeit investieren um dann die einzelnen Beiträge zu pflegen. Meiner Meinung nach wiedersprechen solche Vorgehensweise der Rechtsprechung, dass Werbelinks eindeutig vom redaktionellen Content getrennt werden müssen. Lass Dich auf solche Praktiken nicht ein, es wird Dir schaden.
Fazit
Du siehst also die Meinungen wie Du Werbelinks kennzeichnen solltest, gehen in der Praxis auseinander. Das verschiedene Gerichte die Gesetze anders auslegen ist nicht neu. In Deutschland gibt es nur Rechtssicherheit wenn ein Thema vom obersten Gericht verhandelt wurde (dem BGH). Solange dem nicht so ist, können Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte durchaus verschiedene Meinungen vertreten.
Wobei Du hier eher auf höhere Instanzen vertrauen solltest, also möglichst den Oberlandesgerichten. Das macht es gerade beim Urheberrecht, Lizenzrecht und vor Allem Internetrecht sehr schwammig. Befreit Dich jedoch nicht gänzlich Dich mit rechtlichen Themen auseinander zu setzen. Im Gegenteil, meiner Erfahrung nach ist das etwas sehr Wichtiges.
Keine Kennzeichnung ist strafbar
Wer das Rechtliche an einer Webseite nicht beachtet, macht sich nicht nur angreifbar. Im Zweifelsfall handelt er sogar rechtswidrig. Du solltest daher Werbelinks kennzeichnen, um zum einen transparent für die Leser zu sein und Dich nicht angreifbar zu machen. Der Gesetzgeber hat sich bei den Formulierungen etwas gedacht. Früher mögen Webseiten, die sich an solche Vorgaben nicht halten, gute Ergebnisse erzielt haben.
Mittlerweile haben die großen Konzerne (z. B. Google) viel gelernt. Auch die Aufsichtsbehörden sind durch die DSGVO hellhörig geworden. Aus meiner Sicht macht es daher keinen Sinn mehr in irgendeiner Weise auf die Kennzeichnungspflicht zu verzichten. Und erst recht nicht solche unseriösen Angebote anzunehmen. Insbesondere WordPress gibt Dir viele Möglichkeiten über die Plugins Vorkehrungen zu treffen.
Die Plugins welche ich einsetze, habe ich Dir im Artikel genauer vorgestellt. Ich bin der Meinung mit diesen bist Du gut aufgestellt und wirst das Risiko einer Abmahnung auf ein Minimum reduzieren.
Ein sehr praxisnaher, ausführlicher Beitrag, vielen Dank dafür! Besonders Neueinsteiger werden sich hier viele Tipps holen. „Gesponsert“ ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig, soweit ich weiß, aber auch ich bin kein Anwalt.
Wir publizieren außer Blogs ein Printmagazin. Hier stellt sich die Situation ebenfalls so dar, dass nach dem Pressekodex Werbung und Redaktion zu trennen sind und Werbung gekennzeichnet werden muss. Selbst in Printmedien und Mischformen (Werbebroschüren) kann der Leser oft nicht mehr eindeutig erkennen, was nun eine bezahlte Leistung ist. Ich finde das unerträglich, aber manche stört das eben nicht. In Österreich darf man mit „entgeltliche Einschaltung“ Werbung kennzeichnen, in Deutschland nicht.
Hallo Ramona,
wie im Artikel beschrieben „gesponsert“ ist nicht zulässig, wenn der Beitrag auf Deutsch ist. Im englischem Raum wird es meines Wissens akzeptiert.
Ist ein schwieriges Thema. Und sofern sich kein hohes Gericht in Deutschland damit befasst wird es schwammig bleiben glaube ich.
VG
Ronny
Hallo Ronny,
ich würde immer auf Nummer sicher gehen. Du sicher auch. Viele Grüße Ramona
Hi
mein Blog ist ganz neu – seit 3 Monaten online und ich versuche, alles richtig zu machen. Vielen Dank für die Tipps, denn ich möchte auf Dauer natürlich auch Geld mit dem Blog verdienen.
Hallo GoLefanio,
viel Glück mit Deinem Blog. Es freut mich, dass Dir die Tipps aus meinem Artikel gefallen haben. Du kannst den Artikel über die Werbelinks gern verbreiten. Ich würde mich freuen, damit noch mehr Blogger wissen, wie es richtig geht.
Viele Grüße
Ronny
Zum Abschluss: Ja, das ist alles ein wenig Interpretationssache. Und auch wir finden einige der Regelungen maßlos überspitzt. Dennoch, im Zweifelsfall entscheidet ein Richter über die Sachlage, also bleib lieber auf der sicheren Seite und kennzeichne!
Hallo Mona,
danke für den Kommentar. Dem stimme ich zu.;)
Viele Grüße
Ronny