Heute will ich das Thema aufgreifen ob Du Dein Impressum in den sozialen Netzwerken verlinken musst. Warum dieser Artikel? Nun ich war mit meinem neuen Instagram Profil unterwegs, dass ich seit diesem Jahr (2020) aufbaue. Hierzu wird es dieses Jahr noch einen ausführlichen Artikel mit Tricks für mehr Follower geben! Dort bin ich über einen Beitrag gestolpert, in welchem empfohlen wurde das ein Impressum mit zwei Klicks erreichbar sein sollte. Ich hatte aber auch schon davon gehört, dass das Impressum mit einem Klick erreichbar sein muss. Zumal der Autor gar keinen Link im Profil hatte. Ich wollte es also genauer wissen. Damit Du rechtlich auf der sicheren Seite bist, erkläre ich Dir hier das Resultat meiner Recherche.
BITTE BEACHTE: Ich bin kein Rechtsanwalt! In diesem Artikel versuche ich nur Quellen zu deuten und ein Fazit zu ziehen, was meiner Meinung nach richtig ist. Dennoch ist das deutsche Recht oft verworren und kurzlebig. Solltest Du eine fundierte Meinung haben wollen, kontaktiere einen Fachanwalt Deines Vertrauens.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Impressum?
Wenn Du heute das erste Mal den Begriff Impressum hörst, wird es wirklich dringend Zeit, Dich ins Thema einzulesen. Oft wird das Impressum auch als Anbieterkennung bezeichnet. Vielleicht hast Du das bereits gehört? Inhaltlich würde ich dazu gern auf die Ausführungen in meinem WordPress Tutorial verweisen. Dort habe ich das Impressum und die notwendigen Daten bereits umfangreich thematisiert. Den Personenkreis, welcher ein Impressum bereitstellen muss, habe ich dort ebenfalls vorgestellt. Viele Blogger / Influencer vergessen oft, dass die Impressumspflicht natürlich auch in den sozialen Netzwerken gilt!
Wieso musst Du Dein Impressum in den sozialen Netzwerken verlinken?
Die deutschen Gerichte haben sich mehrfach damit auseinandersetzen müssen, was in den sozialen Netzwerken rechtens ist. Das fängt bereits damit an, ob ein Impressum verlinkt werden muss. Und auf welche Art und Weise das zu erfolgen hat. Wer auf einer Webseite ein Impressum hinterlegen muss, ist dazu grundsätzlich auch in den sozialen Medien verpflichtet. Für deutsche Blogger sind die Entscheidungen unserer Behörden bindend. Ein Verstoß dagegen kann sehr teuer werden.
Je bekannter Dein Profil ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Außenstehender die Informationen intensiver ansieht. Entdeckt ein Abmahn-Anwalt das fehlende Impressum, ist das ein gefundenes Fressen. Du wirst jetzt sicher denken, was hat der Anwalt denn davon? Nun er kann damit Geld verdienen, dass Du ihm zahlen sollst. Ganz schön hinterlistig. Aber sehr erfolgreich. Vor Gericht steigen Deine Chancen nämlich nicht, nur die verursachten Kosten. Mit einem korrekt verlinkten Impressum kann Dir das definitiv nicht passieren. Dafür sorgen wir im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Was denn nun, 1 oder 2 Klicks zum Impressum?
Das was ich zum Erreichen des Impressums mit einem Klick gelesen hatte, ist schon einige Zeit her. Mittlerweile hat der BGH für eine Grundsatzentscheidung gesorgt. An dieser müssen sich alle Gerichte in Deutschland orientieren. Leider konnte ich meine frühere Quelle nach intensiver Recherche nicht mehr finden. Ich nehme stark an, dass es in den sozialen Netzwerken war. Stattdessen habe ich intensiv nach anderen fundierten Auffassungen gesucht. Diese waren sich allesamt einig: Zwei Klicks zum Impressum genügen.
Hier meine entsprechenden Quellen:
- SRD Rechtsanwälte: Impressumspflicht – 2 Klicks
- eRecht24: Impressum nach 2 Klicks ausreichend
- IT-Recht Kanzlei: Impressum
- Impulse: Impressumspflicht
Du solltest daher Dein Impressum mithin 2 Klicks erreichbar machen. Zur Positionierung haben sich die deutschen Gerichte noch weiter geäußert. Das Oberlandesgericht München hat 2004 bestätigt, dass dem Besucher aufwendiges Scrollen zugemutet werden kann. Ein Scrollbalken lässt nämlich vermuten, dass noch nicht alle Inhalte angezeigt werden. Der Link sollte allerdings gut sichtbar sein. Helles grau auf weiß könnte dem widersprechen. Eingebürgert hat sich zunehmend ein Link im Fußbereich. Selbst große Unternehmen agieren so.
Impressumspflicht in den sozialen Medien
Kommen wir nun zum häufig vergessenen Teil. Social Media Profile sind ein probates Mittel, um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen. Wer mit seiner Webseite ein Impressum vorhalten muss, sollte das auch in den sozialen Netzwerken tun. Denn hinter der Impressumspflicht steht eine Logik. Wer etwas verkaufen will oder es gar tut, muss dem Kunden mehr Informationen über sich bereitstellen. Im Zweifelsfall muss die Person oder das Unternehmen für Regressansprüche oder Mangelbeseitigung kontaktierbar sein.
Grundsätzlich könnte eine solche Person in den sozialen Medien seine Produkte vertreiben. Darum muss der potentielle Kunde sich dort ebenfalls informieren können. Aus diesem Grund braucht es eine Angabe des Impressums. Und mit social Media sind viele Dinge gemeint. Dein Facebook Profil, deine Fanseite, ja sogar Deine Facebook Gruppe. Sogar die geschlossenen! Und natürlich ähnliche Medien in anderen Netzwerken.
Es gibt kein Feld für das Impressum?
Sicherlich wird der Aufschrei jetzt groß sein. Instagram, Twitter, Facebook Gruppe, Pinterest. Dort gibt es kein Eingabefeld für das Impressum. Also weglassen? Nein, natürlich nicht. Nur weil das Netzwerk das nicht vorsieht, heißt das nicht dass Du darauf verzichten kannst. Sofern Du ein Medium zum Verkauf oder zumindest zum Bewerben von Produkten (Werbung zählt ebenfalls dazu!) genutzt werden soll, unbedingt ein Impressum angeben. Wie Du das in den verschiedenen Netzwerken tun kannst, will ich Dir an meinen eigenen Profilen zeigen. Achtung: Mittlerweile mehren sich die Stimmen, dass dort auch die Datenschutzerklärung verlinkt sein muss. Daher am besten beide verlinken. Oder zumindest beides hinschreiben und im Impressum nochmal auf den Datenschutz verlinken.
Auf Twitter kannst Du das Impressum gut in der Beschreibung anbringen. Ein extra Feld für das Impressum gibt es im Profil nicht. Im Bild unten siehst Du als Beispiel meine Twitter Seite. Auf Twitter ist es möglich einen weiteren Link dafür zu nutzen. Das solltest Du unbedingt machen.
Auch auf Instagram gibt es keine Möglichkeit in den Einstellungen ein Impressum zu hinterlegen. Daher musst Du dies im Profil machen. Auf Instagram wird das oft auch als Bio bezeichnet. Unten siehst Du wie ich das bei mir im Instagram Profil geregelt habe. Beachte allerdings, dass ein Impressum dort nicht als Link dargestellt werden kann.
Facebook Gruppe
Eine Facebook Gruppe unterscheidet sich von der Fanseite. Denn dort gibt es keine Eingabefelder direkt über Facebook, um ein Impressum zu hinterlegen. Aus diesem Grund musst Du kreativ werden. Experten raten hier in der Gruppe eine Ankündigung zu erstellen. Das ist ein Beitrag der fixiert oben dargestellt wird. Dort kannst Du ziemlich gut das Impressum anbringen, wie unten für meine Facebook Gruppe zu sehen.
Facebook Fanseite
Bei einer Facebook Fanseite ist es einfacher ein Impressum hinzuzufügen. Du kannst das bequem in den Einstellungen zur Seite machen. Am Ende stellt das soziale Netzwerk das Impressum dann, wie im Bild unten bei meiner Facebook Fanseite gezeigt, in der Seitenleiste dar.
Pinterest bietet genauso wie Facebook die Möglichkeit in den Einstellungen ein Impressum darzustellen. Im Bild unten habe ich Dir das mal grafisch für mein Pinterest Konto dargestellt.
Vergiss nicht, überall wo ich hier ein Impressum dargestellt habe, gehört ebenfalls ein Link zur Datenschutzerklärung hin!
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Ein Impressum in den sozialen Netzwerken verlinken
Das Fazit gestaltet sich relativ einfach. In jedem Profil auf den sozialen Plattformen muss dann ein Impressum verlinkt sein, wenn Du verpflichtet bist auf der Webseite eines anzubieten. Besonders Unternehmen oder Personen die Geld mit der Webseite oder den sozialen Profilen wollen, müssen das Impressum innerhalb von 2 Klicks erreichbar machen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sorgt für ein Impressum, dass mit einem Klick erreichbar ist. Aber die Rechtsprechung verlangt in Deutschland nur maximal 2 Klicks. Die Positionierung ist dabei frei wählbar, solange der Link gut erkennbar ist.
Er darf nicht mit hellgrauer Schrift auf weißem Hintergrund erfolgen. Das wäre wiederum abmahnfähig. Das Impressum kann allerdings problemlos im Footer einer Webseite eingefügt werden. Selbst dann, wenn der Besucher viel scrollen muss.
Wie gehst Du an das Thema Impressum heran? Hast Du auf Deinen sozialen Netzwerken überall ein Impressum dargestellt? Hast Du den Datenschutz ebenfalls verlinkt?