Der Blog als Nebenjob, was musst Du beachten?

Es gibt Blogs mittlerweile wie Sand am Meer, die Einen sehr erfolgreich, die Anderen eher nicht so erfolgreich. Aber alle Blogs haben eines Gemeinsam: Der Betreiber des Blogs möchte auf kurze oder lange Sicht einen Gewinn mit seiner Seite erzielen. Zumindest wollen das die meisten Blogger, weil man erkannt hat, dass gerade Blogs als Werbefläche sehr gefragt sind.

Doch was muss man als Blogger eigentlich beachten, wenn man Geld verdienen möchte? Mit diesem Artikel möchte ich euch einen Einblick darin verschaffen in die umfangreiche Welt eines Blogs.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ja! Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber bzw. die Gemeinden, dass jede Person, die etwas mit einem Gewinnerzielungsgedanken betreibt, ein Gewerbe anzumelden hat. Ich empfehle euch allerdings, bevor Ihr zur Stadt geht, euch genau zu überlegen, was für ein Gewerbe Ihr ausübt und welche Beschreibung eingetragen werden soll.

Denn neben der Anmeldung, kostet auch jede Änderung des Gegenstandes Geld beim Amt. Die Höhe der Gebühr variiert von Stadt zu Stadt und dürfte sich etwa im Rahmen von 15 bis 30 Euro bewegen. Dennoch kann es sehr teuer werden, wenn man sich nicht vorher detaillierte Gedanken gemacht hat.

Wie das Gewerbe letztendlich ausgeübt wird, ist eine Frage der persönlichen Auffassung. Einige Blogger arbeiten als Kleingewerbetreibender und melden nur ein Gewerbe an. Andere Blogger gründen ein Unternehmen und versuchen so eine persönliche Haftung auszuschließen.

Welche Unternehmensformen bieten sich an?

Das hängt ganz von der eigenen Auffassung ab und inwiefern man später in Haftung genommen werden möchte. Wenn man zum Beispiel nicht mit dem Privatvermögen in Haftung genommen werden möchte, bieten sich Unternehmensformen wie die GmbH oder eine GmbH & Co. KG an.

Auch die UG ist eine Rechtsform, die oft für solche Vorhaben genutzt wird. Der Vorteil ist, dass man nur mit dem eingebrachten Kapital haftet. Bei der GmbH allerdings ist das Startkapital gesetzlich auf 25.000 Euro festgesetzt und wird von vielen Bloggern wohl eher nicht aufgebracht werden können. Bei der UG ist es so, dass der Unternehmer versucht mit seiner Arbeit ein Startkapital von 25.000 Euro zu erzielen, um später die UG in eine GmbH umzuwandeln.

Dafür haftet man bei Regressansprüchen auch nur mit den eingebrachten Geldern. Alles was darüber hinaus an „Schulden“ aufgebaut wird, kann nicht von einer Privatperson gefordert werden. Doch wie groß ist bei einem Blogger schon die Möglichkeit in Regress genommen zu werden, werden sich viele nun denken. Sehr hoch, sage ich! Warum? Nun man kann auch beim Bloggen viel falsch machen. Ein Bild aus der Googlesuche einfach kopiert und auf der eigenen Webseite eingebunden, kann viel Geld kosten. Denn der Urheber, kann verbieten, dass man seine Werke nutzt. Wenn das raus kommt, kann es zu Schadenersatzansprüchen und Unterlassungen kommen, die durchaus schnell im fünfstelligen Bereich landen.

Wer sich allerdings mit solchen Dingen konform fühlt, kann sich durchaus auch als Kleingewerbetreibender ohne Rechtform durchkämpfen oder als eingetragener Kaufmann. Gerade als Kleingewerbetreibender mit weniger als 17.500 Euro Umsatz jährlich, kann man neben dem Job ein gutes Taschengeld verdienen und muss keine Steuern darauf zahlen. Außerdem kann man seine Rechnungen ohne die Mehrwertsteuer erstellen und bietet seinen Kunden einen Rabatt von 19% an.

Sind meine Einnahmen zu versteuern?

Blogeinnahmen sind immer zu versteuern, ja. Jedoch fallen bis zu einer bestimmten Gewinngrenze keine Steuern an. Dennoch ist es ratsam, die Einnahmen mit in die Steuererklärung aufzunehmen und dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Zumal alle Rechnungen auch eine Steuernummer enthalten müssen, das ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eingehalten werden.

Solange man sich im Rahmen des Kleingewerbetreibenden bewegt, ist es sogar so, dass eine einfache Einnahme- und Überschussrechnung ausreichend ist. In dieser werden kurz sämtliche Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt.

Darf ich WordPress oder andere CMS kommerziell nutzen?

Ja, WordPress etc. sind Open Source Content-Managment-Systeme und dementsprechend auch zur kommerziellen Nutzung freigegeben. Insofern kann jeder Blogbetreiber damit auch Geldeinnahmen verbuchen. Welche Möglichkeiten einem Blogger zur Verfügung stehen, um seine Artikel zu Geld zu machen, werde ich in meinem nächsten Artikel ausführlich vorstellen.

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4 Kommentare zu „Der Blog als Nebenjob, was musst Du beachten?“

  1. Hallo Ronny, wie sieht es denn aus, wenn man mit den Einnahmen unter 400 Euro bleibt? Muss man dann ein Gewerbe anmelden oder handelt es sich dann um einen Minijob?

    1. Hallo Anna,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Wenn man sonst keiner Tätigkeit nachgeht könnte das mit Sicherheit auch als Minijob durchgehen. Das kann ich so genau gar nicht beantworten. Ansonsten wenn es als Nebenjob ausgeübt wird, wird man wohl um einen Gewerbeschein nicht herum kommen. Im Zweifel einfach mal bei der Minijob Zentrale anfragen, die wird glaube ich von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betrieben. Einfach mal bei Google eingeben.

      Gruß
      Ronny

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